Transparenz

Einkommen, Vergünstigungen und Abgaben

Transparenz

Einkommen, Vergünstigungen und Abgaben

Monatliche Diät in €

Monatliche Mitarbeiterpauschale in €

Monatliche Kostenpauschale in €

Diäten

7394,69 Euro (Brutto) / pro Monat.
Die monatliche Entschädigung eines Mitglieds des Landtags orientiert sich am Endgrundgehalt eines Beamten des Landes der Besoldungsgruppe A 16.   

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Aufwandsentschädigungen  

Allgemeine Kosten (Kostenpauschale), insbesondere für die Betreuung des Wahlkreises, Bürokosten, Porto und Telefon sowie sonstige Auslagen. 

Die Kostenpauschale beträgt 1.530 Euro / pro Monat (Steuerfrei), davon werden 1100 Euro allein für Miete und Unterhalt des Bürgerbüros in der Nagelstraße 12 monatlich fällig.  

Mehraufwendungen am Sitz des Landtags und bei Reisen (Tagegeldpauschale) in Höhe von 310 Euro. Für versäumte Sitzungen werden pauschal 25 Euro pro Sitzung vom Gesamtbetrag in Abzug gebracht.  

Kosten für Fahrten in Ausübung des Mandats nach Mainz (Fahrtkostenpauschale).
Die Fahrtkostenpauschale beträgt: 695,53 Euro.  

Zur Amtsausstattung gehören die Benutzung der Fernsprechanlagen im Landtag und die Inanspruchnahme sonstiger Sachleistungen des Landtags in Ausübung des Mandats. Die Amtsausstattung umfasst auch die unentgeltliche Benutzung von Verkehrsmitteln nach den hierfür geltenden Vorschriften.

Hierzu gehört eine Bahncard 100 für Reisen nach Mainz und Berlin. 

Ein Abgeordneter erhält für Übernachtungen außerhalb des Wohnsitzes, die aus Anlass der parlamentarischen Tätigkeit erforderlich werden, ein Übernachtungsgeld in Höhe der nachgewiesenen Kosten. Das Nähere bestimmt der Präsident im Einvernehmen mit dem Ältestenrat.  

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Mitarbeiterpauschale 

4.064 Euro (Arbeitnehmer-Brutto) / pro Monat
Entspricht der Entgeltgruppe TV-L E 11 (Stufe 3)
(ungenutztes Budget verfällt am Jahresende) 

Derzeit werden von dieser Pauschale vier Mitarbeiter bezahlt.  

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Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Stadtrats Trier 

Die Aufwandsentschädigung (Grundbetrag) beträgt monatlich für jedes Ratsmitglied 9 v. H. (%) der Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beigeordneten (Höchstsatz) nach § 13 Abs. 2 Satz 3 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für kommunale Ehrenämter (KomAEVO) vom 27.11.1997 (GVBl. S. 435) in der jeweils gültigen Fassung. Cent-Beträge werden auf volle Euro aufgerundet. Die Aufwandsentschädigung muss versteuert werden.  Derzeit 276,00 Euro .

Als Vorsitzender der Stadtratsfraktionen erhalte ich zusätzlich eine Pauschale in Höhe von 276,00 Euro.

Hinzu kommen Sitzungsgelder nach §15 der Hauptsatzung der Stadt Trier. 

Abgaben 

110 Euro pro Monat Mitgliedsbeitrag SPD
400 Euro pro Monat Mandatsträgerspende SPD RLP
150 Euro pro Monat Spende Trierer SPD
Jährliche Versorgungspauschale an die SPD Fraktion RLP und die SPD Fraktion Trier