Transparenz
Einkommen, Vergünstigungen und Abgaben
Transparenz
Einkommen, Vergünstigungen und Abgaben
Monatliche Diät in €
Monatliche Mitarbeiterpauschale in €
Monatliche Kostenpauschale in €
Diäten
7394,69 Euro (Brutto) / pro Monat.
Die monatliche Entschädigung eines Mitglieds des Landtags orientiert sich am Endgrundgehalt eines Beamten des Landes der Besoldungsgruppe A 16.
Aufwandsentschädigungen
Allgemeine Kosten (Kostenpauschale), insbesondere für die Betreuung des Wahlkreises, Bürokosten, Porto und Telefon sowie sonstige Auslagen.
Die Kostenpauschale beträgt 1.530 Euro / pro Monat (Steuerfrei), davon werden 1100 Euro allein für Miete und Unterhalt des Bürgerbüros in der Nagelstraße 12 monatlich fällig.
Mehraufwendungen am Sitz des Landtags und bei Reisen (Tagegeldpauschale) in Höhe von 310 Euro. Für versäumte Sitzungen werden pauschal 25 Euro pro Sitzung vom Gesamtbetrag in Abzug gebracht.
Kosten für Fahrten in Ausübung des Mandats nach Mainz (Fahrtkostenpauschale).
Die Fahrtkostenpauschale beträgt: 695,53 Euro.
Zur Amtsausstattung gehören die Benutzung der Fernsprechanlagen im Landtag und die Inanspruchnahme sonstiger Sachleistungen des Landtags in Ausübung des Mandats. Die Amtsausstattung umfasst auch die unentgeltliche Benutzung von Verkehrsmitteln nach den hierfür geltenden Vorschriften.
Hierzu gehört eine Bahncard 100 für Reisen nach Mainz und Berlin.
Ein Abgeordneter erhält für Übernachtungen außerhalb des Wohnsitzes, die aus Anlass der parlamentarischen Tätigkeit erforderlich werden, ein Übernachtungsgeld in Höhe der nachgewiesenen Kosten. Das Nähere bestimmt der Präsident im Einvernehmen mit dem Ältestenrat.
Mitarbeiterpauschale
4.064 Euro (Arbeitnehmer-Brutto) / pro Monat
Entspricht der Entgeltgruppe TV-L E 11 (Stufe 3)
(ungenutztes Budget verfällt am Jahresende)
Derzeit werden von dieser Pauschale vier Mitarbeiter bezahlt.
Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Stadtrats Trier
Die Aufwandsentschädigung (Grundbetrag) beträgt monatlich für jedes Ratsmitglied 9 v. H. (%) der Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beigeordneten (Höchstsatz) nach § 13 Abs. 2 Satz 3 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für kommunale Ehrenämter (KomAEVO) vom 27.11.1997 (GVBl. S. 435) in der jeweils gültigen Fassung. Cent-Beträge werden auf volle Euro aufgerundet. Die Aufwandsentschädigung muss versteuert werden. Derzeit 276,00 Euro .
Als Vorsitzender der Stadtratsfraktionen erhalte ich zusätzlich eine Pauschale in Höhe von 276,00 Euro.
Hinzu kommen Sitzungsgelder nach §15 der Hauptsatzung der Stadt Trier.
Abgaben
110 Euro pro Monat Mitgliedsbeitrag SPD
400 Euro pro Monat Mandatsträgerspende SPD RLP
150 Euro pro Monat Spende Trierer SPD
Jährliche Versorgungspauschale an die SPD Fraktion RLP und die SPD Fraktion Trier
SPD-Fraktion veranstaltet Girls‘ Day: SPD-Abgeordneter Sven Teuber lädt Mädchen nach Mainz ein
Nach pandemiebedingter zweijähriger Pause lädt der SPD-Abgeordnete Sven Teuber anlässlich des bundesweiten „Girls’ Day“ am 28. April 2020 Mädchen aus Trier in die Landeshauptstadt nach Mainz ein. Für die jungen Menschen ab 14 Jahren besteht die Möglichkeit, hinter die...
Mehr Transparenz bei angemeldeten Überschallflügen
Sehr geehrter Herr Oberstleutnant, erneut war innerhalb einer Woche ein Überschallknall durch einen Kampfjet über Trier zu hören. Dieser ereignete sich gegen 09:45 Uhr. Wie in meiner Mail vom 05. Mai bitte ich auch hier um Aufklärung. Aus Ihrer Broschüre „Der...
Kommunale politische Entscheidungen werden noch transparenter
In Kommunen sollen Video- und Telefonkonferenz-Beschlüsse ermöglicht werden. Dafür setzt sich ein breites Bündnis aus SPD, CDU, FDP und Bündnis 90 / Die Grünen im Landtag ein. Der gemeinsame Gesetzesentwurf soll im Mai verabschiedet werden. „Dieser Gesetzesentwurf ist...