Ende September hat der Ministerrat den Entwurf der Landesverordnung zum Sicherstellungszuschlag nach dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) zur Sicherstellung der flächendeckendenden Krankenhausversorgung in Rheinland-Pfalz im Grundsatz gebilligt. Die zusätzlichen Sicherstellungszuschläge aufgrund der Landesverordnung werden nach einem Grundbescheid des Gesundheitsministeriums zwischen den Krankenhäusern und den Kostenträgern der Höhe nach vereinbart. Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie sind nach Kenntnis der Landesregierung die Kriterien für die Unverzichtbarkeit von Krankenhäusern bundesweit geregelt?

2. Welche Ziele verfolgt die Landesregierung mit dem Verordnungsentwurf für eine Landesverordnung zur Sicherstellung der flächendeckenden stationären Krankenhausversorgung?

3. Welche Krankenhausstandorte könnten von der Verordnung profitieren?