Trierer Landtagsabgeordneter begrüßt Landesunterstützung für Stadt Trier zur Bekämpfung der Pandemie.

„Fast 3 Millionen Euro wird die Stadt Trier bekommen, wenn der Landtag der Landesregierung folgt und am Freitag den vorgelegten Nachtragshaushalt wie vorgeschlagen verabschiedet. Die Herausforderungen sind so groß wie nie und daher ist es gut, dass das Land auch in diesen Zeiten so eng an der Seite seiner Kommunen steht“, zeigt sich der Trierer Landtagsabgeordnete erfreut über diese sehr wichtige Finanzspritze aus Mainz.

Heute stellte das Landeskabinett ihren Entwurf des Nachtragshaushalts in Gesamthöhe von 3,3 Milliarden Euro vor. Der Landtag wird nun diesen in einem besonderen Verfahren bereits am Freitag in einer Sondersitzung beraten und direkt darüber entscheiden. Normalerweise werden Haushaltspläne in mehreren Sitzungen beraten, bevor sie vom Landtag dann in dritter Lesung abschließend in Kraft gesetzt werden. Dieses Verfahren wurde nun im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger einmalig ausgesetzt, um schnell allen helfen zu können, die Pandemie zu bekämpfen und den Folgen wirksam zu begegnen.

„Ich begrüße es sehr, dass der Nachtrag ein großes Paket für die Solo-Selbstständigen, Kleinunternehmen wie auch mittelständische Unternehmen bereithalten wird. Das Land wird allen Unternehmen mit bis zu 30 Beschäftigten in einem Sonderprogramm Mittel zur Verfügung stellen und auch eine zentrale Anlaufstelle bieten, die die Bundes- wie auch Landesmittel zentral an die Betroffenen weiterleitet. Jedes Unternehmen bekommt – je nach Größe – gestaffelt bis zu 30.000 Euro als Darlehen und bis zu 9.000 Euro Zuschuss, also bis zu 39.000 Euro insgesamt. Die Mittel des Bundes sind davon unabhängig und kommen oben drauf. Dass darüber hinaus Bürgschaften durch das Land übernommen werden, die dann Gespräche mit den jeweiligen Hausbanken erleichtern, ist ein weiterer Schritt, um Sicherheit für Arbeitsplätze, Familien und Unternehmen zu erhöhen“, fasst Teuber das Landesprogramm zur Stärkung der rheinland-pfälzischen Wirtschaft kurz zusammen. Das Land erweitert damit den Blick des Bundes, der vor allem Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen bis zu 10 Beschäftigte unterstützt, und betrachtet alle bis zu 30 Beschäftigten. Dies macht 150.000 Unternehmen als antragsberechtigt, sofern die Krise auf die Folgen von Corona basieren sollte.

Der Trierer Landtagsabgeordnete verweist außerdem für alle weiteren Informationen auf die zentrale Webseite corona.rlp.de und steht auch gerne immer unter mail@sventeuber.de zur Unterstützung bereit.