Wie das Luftfahrtamt der Bundeswehr auf Nachfrage des Trierer Landtagsabgeordneten Sven Teuber (SPD) mitteilt, wird der Fluglärm durch militärische Flugübungen über Trier weiter reduziert.

„Ich freue mich, dass das Luftfahrtamt der Bundeswehr die Fluglärmbeschwerden der Bevölkerung ernst nimmt und stetig versucht, die Belastungen weiter zu reduzieren. Dies ist ein wichtiges Signal für die Akzeptanz und das gemeinsame Miteinander“, so Teuber.

Bislang galt die Regelung, dass der Flugbetrieb innerhalb des reservierten Luftraums TRA LAUTER, an dessen westliche Grenze Trier liegt, außer an gesetzlichen Feiertagen, von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 23:30 Uhr und am Freitag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr zulässig ist. In den Sommermonaten Mai bis September galt zudem eine beschränkte Nutzungsdauer bis 21:00 Uhr.

„Bereits seit 2008 beruft das Bundesverteidigungsministerium regelmäßig die Arbeitsgemeinschaft ´Fluglärm Saarland /Rheinland-Pfalz´ bestehend aus Vertretern des BMVg, der Innenministerien Saarland sowie Rheinland-Pfalz, der US-Streitkräfte und des Luftfahrtamts der Bundeswehr ein, um Maßnahmen abzustimmen, die Fluglärmbelastung bestmöglich für die betroffene Bevölkerung zu minimieren“, so Teuber. Auch durch das anhaltende Nachhaken seitens der Bevölkerung und der gewählten VolksvertreterInnen konnten weitere Einschränkungen des Flugbetriebs erreicht werden.

Um die Belastung für die Bevölkerung durch militärischen Fluglärm weiter zu reduzieren gelten neue Flugzeiten. So wurde die Flugzeit an Freitagen um vier Stunden reduziert. Geflogen wird an diesem Tag nur noch von 08:00 bis 13:00 Uhr.

Teuber, der in seinem Schreiben an das Luftfahrtamt der Bundeswehr explizit Wert auf die Eindämmung des Fluglärms während der Mittagsruhe gelegt hat, erhielt die Antwort, dass es eine Mittagsruhe, wie sie z. B. von der Gemeindeordnung vorgegeben wird und die entsprechend auch nur für den Geltungsbereich der Gemeindeordnung verbindlich ist, für den militärischen und zivilen Flugbetrieb nicht gibt. Jedoch hat sich die Bundeswehr auferlegt, in den Sommermonaten (Mai bis Oktober) in der Zeit von 12:30 Uhr bis 13:30 Uhr keine militärischen Tiefflüge mit Kampfflugzeugen durchzuführen. Praktisch führt diese Vorgabe dazu, dass in dieser Zeit eine Mindestflughöhe von 450 m über Grund einzuhalten ist.
Zudem sind Überschallflüge, die über Landgebieten grundsätzliche oberhalb einer Höhe von ca. 10.800 m durchgeführt werden, in der Zeit von 12:30 Uhr bis 14:00 Uhr zu unterlassen, sofern Einsatzgründe diese nicht zwingend erfordern.

Diese Einschränkungen gelten im gleichen Maße auch für die in der BRD stationierten und Flugbetrieb durchführenden alliierten Streitkräfte.

Auf Nachfrage Teubers, welche Auswirkungen das derzeitig grassierende Corona-Virus auf den Flugbetrieb hat, teilte das Luftfahrtamt mit, dass die Maßnahmen zur Eindämmung auch an der Bundeswehr nicht spurlos vorüber gehen. Diese führten bereits zu einer spürbar geringeren Anzahl an Flugbewegungen, gerade auch im Bereich der TRA LAUTER. Zwar können weitere Einschränkungen zu diesem Zeitpunkt nicht in Aussicht gestellt, jedoch ebenso wenig ausgeschlossen werden.

In einem abschließenden Appell, der Sven Teuber beipflichtet, bittet das Luftfahrtamt um Verständnis dafür, dass der militärische Übungs- und Ausbildungsflugbetrieb zur Sicherstellung des militärischen Auftrages weiterhin stattfinden muss.

„Ich danke den Verantwortlichen für ihr offenes Ohr, die stetigen Überprüfungen ihres Handelns und selbstauferlegten Einschränkungen zum Wohle der Bevölkerung. Grundsätzlich wäre aus meiner Sicht aber eine deutlich höhere Flughöhe über besiedeltem Gebiet sowie eine ganzjährige Anwendung der reduzierten Sommerflugzeiten im Sinne eines besseren Miteinanders und eine spürbare Reduzierung der gesundheitlichen Belastung durch Lärmemissionen. Gleichwohl bitte ich auch die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, dass unsere Pilotinnen und Piloten zu ihrem und unseren Schutz im Ernstfall, die beste Ausbildung verdienen und dafür entsprechende Flugübungen erforderlich sind“, so Teuber abschließend.