Sehr geehrter Herr Oberstleutnant,
erneut war innerhalb einer Woche ein Überschallknall durch einen Kampfjet über Trier zu hören. Dieser ereignete sich gegen 09:45 Uhr. Wie in meiner Mail vom 05. Mai bitte ich auch hier um Aufklärung.
Aus Ihrer Broschüre „Der militärische Flugbetrieb – Informationen und Hintergründe“ konnte ich entnehmen: „[…] Zur Lärmverminderung darf nur bei realen Abfangeinsätzen, Testflügen und speziell angemeldeten Übungsflügen schneller als der Schall geflogen werden. Um die Belastung durch den Überschallknall für die Bevölkerung so gering wie möglich zu halten, sind Flüge im Überschallbereich nur oberhalb einer Höhe von 36.000 Fuß (ca. 11.000m) und nur werktags zwischen 8:00 Uhr und 12:30 Uhr sowie von 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr zulässig.“
Können Sie mir sagen, wo Bürgerinnen und Bürger sich vorab ganz transparent über die „angemeldeten Übungsflüge“, bei denen schneller als der Schall geflogen wird, informieren können? Weshalb diese in den frühen Morgenstunden und in den späten Abendstunden zulässig sind, ist für mich allerdings nicht nachvollziehbar. Wenn das Luftfahrtamt in der eigenen Broschüre schreibt, dass die „Belastung durch den Überschallknall für die Bevölkerung so gering wie möglich zu halten [ist]“, ist die genannte Zeitspanne, in denen Überschallflüge aus Test- oder Übungsgründen möglich ist meines Erachtens zu weit gefasst. Ich bin der Auffassung, dass diese in einem Zeitkorridor von 10:00-12:30 Uhr und 14:00-17:00 Uhr stattfinden könnten, damit tatsächlich von einer „geringen“ Belastung für Bürgerinnen und Bürger gesprochen werden kann.
In Erwartung auf Ihr Antwortschreiben verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Sven Teuber, MdL
Trierer Landtagsabgeordneter