Der Trierer Landtagsabgeordnete Sven Teuber (SPD) schließt sich dem Appell der LandesPsychotherapeutenKammer Rheinland-Pfalz (LPK) beim Bundesministerium für Gesundheit an. Dieser besteht darin, dass der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über die Umsetzung des gesetzlichen Auftrags zu den Mindestanforderungen für die Psychotherapeut:innen in der PPP-Richtlinie nur mit der Auflage genehmigt wird, dass es zu einer Erhöhung der Minutenwerte für die Psychotherapie (mind. 75-100 Minuten Einzelpsychotherapie pro Patient:innen und Woche) kommt.  

„Gerade aber nicht ausschließlich vor dem Hintergrund der Starkregenereignisse in RLP und NRW wird deutlich, welche Bedeutung der Psychotherapie für die mentale und seelische Gesundheit in unserer Gesellschaft zuzuschreiben ist. Die Landesregierung wird hierzu, wie im Koalitionsvertrag festgelegt, ressortübergreifend einen ‚Aktionsplan seelische Gesundheit‘ erarbeiten, dessen Ziel es ist, Unterstützungsangebote sichtbar zu machen und zu einer Enttabuisierung des Themas beizutragen. Gerade in Bezug auf ersteres ist das Anliegen der LPK besonders wichtig, da hiermit der Mindestbedarf für eine leitorientierte Psychotherapie gedeckt werden soll“, sagt Sven Teuber, der auch Mitglied im Gesundheitsausschuss des Landtags ist.

Die Psychotherapie ist seit der Verabschiedung der Psychiatrie-Personalverordnung, welche von der aktuellen PPP-Richtlinie abgelöst wurde, zu einem der wichtigsten Behandlungsmittel bei psychischen Erkrankungen geworden. Daher hielten es alle Expert:innen beim Wechsel zur PPP-Richtlinie für zwingend erforderlich, dass eine substanzielle Erhöhung der psychotherapeutischen Behandlungs- und Personalkapazitäten stattfindet. Der Apell der LPK stützt sich dabei in diesem Zusammenhang auf einen gemeinsamen Vorschlag der BundesPsychotherapeutenKammer und der Bundesärztekammer zur Erhöhung der Personalressourcen der psychotherapeutischen und der ärztlichen Berufsgruppe.