Transparenz
Einkommen, Vergünstigungen und Abgaben
Transparenz
Einkommen, Vergünstigungen und Abgaben
Monatliche Diät in €
Monatliche Mitarbeiterpauschale in €
Monatliche Kostenpauschale in €
Diäten
7394,69 Euro (Brutto) / pro Monat.
Die monatliche Entschädigung eines Mitglieds des Landtags orientiert sich am Endgrundgehalt eines Beamten des Landes der Besoldungsgruppe A 16.
Aufwandsentschädigungen
Allgemeine Kosten (Kostenpauschale), insbesondere für die Betreuung des Wahlkreises, Bürokosten, Porto und Telefon sowie sonstige Auslagen.
Die Kostenpauschale beträgt 1.530 Euro / pro Monat (Steuerfrei), davon werden 1100 Euro allein für Miete und Unterhalt des Bürgerbüros in der Nagelstraße 12 monatlich fällig.
Mehraufwendungen am Sitz des Landtags und bei Reisen (Tagegeldpauschale) in Höhe von 310 Euro. Für versäumte Sitzungen werden pauschal 25 Euro pro Sitzung vom Gesamtbetrag in Abzug gebracht.
Kosten für Fahrten in Ausübung des Mandats nach Mainz (Fahrtkostenpauschale).
Die Fahrtkostenpauschale beträgt: 695,53 Euro.
Zur Amtsausstattung gehören die Benutzung der Fernsprechanlagen im Landtag und die Inanspruchnahme sonstiger Sachleistungen des Landtags in Ausübung des Mandats. Die Amtsausstattung umfasst auch die unentgeltliche Benutzung von Verkehrsmitteln nach den hierfür geltenden Vorschriften.
Hierzu gehört eine Bahncard 100 für Reisen nach Mainz und Berlin.
Ein Abgeordneter erhält für Übernachtungen außerhalb des Wohnsitzes, die aus Anlass der parlamentarischen Tätigkeit erforderlich werden, ein Übernachtungsgeld in Höhe der nachgewiesenen Kosten. Das Nähere bestimmt der Präsident im Einvernehmen mit dem Ältestenrat.
Mitarbeiterpauschale
4.064 Euro (Arbeitnehmer-Brutto) / pro Monat
Entspricht der Entgeltgruppe TV-L E 11 (Stufe 3)
(ungenutztes Budget verfällt am Jahresende)
Derzeit werden von dieser Pauschale vier Mitarbeiter bezahlt.
Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Stadtrats Trier
Die Aufwandsentschädigung (Grundbetrag) beträgt monatlich für jedes Ratsmitglied 9 v. H. (%) der Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beigeordneten (Höchstsatz) nach § 13 Abs. 2 Satz 3 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für kommunale Ehrenämter (KomAEVO) vom 27.11.1997 (GVBl. S. 435) in der jeweils gültigen Fassung. Cent-Beträge werden auf volle Euro aufgerundet. Die Aufwandsentschädigung muss versteuert werden. Derzeit 276,00 Euro .
Als Vorsitzender der Stadtratsfraktionen erhalte ich zusätzlich eine Pauschale in Höhe von 276,00 Euro.
Hinzu kommen Sitzungsgelder nach §15 der Hauptsatzung der Stadt Trier.
Abgaben
110 Euro pro Monat Mitgliedsbeitrag SPD
400 Euro pro Monat Mandatsträgerspende SPD RLP
150 Euro pro Monat Spende Trierer SPD
Jährliche Versorgungspauschale an die SPD Fraktion RLP und die SPD Fraktion Trier
Wohnen wird bezahlbarer – mehr Transparenz notwendig
„Immer mehr bezahlbarer Wohnraum in Trier.“ Dieses Fazit zieht der Trierer Landtagsabgeordnete Sven Teuber (SPD) aus der Antwort des Finanzministeriums auf seine Kleine Anfrage zum Thema: „Bezahlbares Wohnen in Rheinland-Pfalz.“ Im ersten Halbjahr 2018 konnten in...
Antwort auf die Kleine Anfrage durch das MIS: Erkenntnisse zu Demonstrationsteilnehmerinnen/Demonstrationsteilnehmern in Chemnitz aus den Reihen der AfD Rheinland-Pfalz
In den vergangenen Tagen kam es im sächsischen Chemnitz zu einer Reihe von Demonstrationen mit teilweise unfriedlichem Verlauf. Dies hat deutschlandweit große Aufmerksamkeit auf sich gezogen, insbesondere da der Berichterstattung zu entnehmen war, dass eine Vielzahl...
Kleine Anfrage: Erkenntnisse zu Demonstrationsteilnehmerinnen/Demonstrationsteilnehmern in Chemnitz aus den Reihen der AfD Rheinland-Pfalz
In den vergangenen Tagen kam es im sächsischen Chemnitz zu einer Reihe von Demonstrationen mit teilweise unfriedlichem Verlauf. Dies hat deutschlandweit große Aufmerksamkeit auf sich gezogen, insbesondere da der Berichterstattung zu entnehmen war, dass eine Vielzahl...